AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen - DON TRANSPORT
1. Angebot von DON TRANSPORT
1.1. DON TRANSPORT ist ein Anbieter von Fahrzeugtransportdienstleistungen mit komplementärem
Serviceangebot.
1.2. DON TRANSPORT erbringt für ihre in der Schweiz und europaweit domizilierten Kunden verschiedene
Leistungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugtransport. Diese beinhalten insbesondere den internationalen
Transport in die Schweiz, die Erledigung der Zollmodalitäten bei der Einfuhr sowie den nationalen
Fahrzeugtransport («Leistungen»).
2. Geltungsbereich
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelangen auf sämtliche Verträge für die Leistungen der
DON TRANSPORT zur Anwendung.
2.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
2.3. Für Transport- und Speditionsaufträge gelangen zusätzlich zu diesen AGB die allgemeinen Bedingungen
ASTAG («ASTAG») zur Anwendung, wobei diese AGB den ASTAG vorgehen.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit Annahme der Bestellung durch DON TRANSPORT zustande.
3.2. DON TRANSPORT ist frei, jederzeit eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Bestellung
4.1. Die Bestellung erfolgt auf dem Kundenportal von DON TRANSPORT. Ausnahmsweise kann DON TRANSPORT Bestellungen via Telefon oder E-Mail entgegennehmen; welche zu ihrer Gültigkeit von DON TRANSPORT mittels E-Mail bestätigt werden müssen. Bei der Bestellung via Kundenportal gelten zusätzlich die entsprechenden allgemeinen Nutzungsbedingungen des Kundenportals. Bei Abweichungen zwischen der Bestellung und der Bestellbestätigung geht die Bestellbestätigung den Angaben in der Bestellung vor.
4.2. Für jede Leistung (z.B. Transport) ist eine separate Bestellung aufzugeben.
4.3. Bei der Bestellung hat der Kunde eine Rechnungsadresse anzugeben.
5. Leistungserbringung durch DON TRANSPORT
5.1. Die im Einzelfall von DON TRANSPORT zu erbringenden Leistungen richten sich, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist, nach diesen AGB.
5.2. DON TRANSPORT verpflichtet sich, die Leistungen unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen.
5.3. DON TRANSPORT ist berechtigt, für die Leistungserbringung geeignete Subunternehmer beizuziehen.
6. Besondere Bestimmungen für Transport und Speditionsleistungen
6.1. Für Transport- und Speditionsaufträge gelten ergänzend die in diesem Kapitel aufgeführten Bestimmungen.
6.2. Für Transport- und Speditionsaufträge richten sich die Leistungen von DON TRANSPORT zusätzlich nach den ASTAG.
6.3. Der Kunde resp. Empfänger ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Zustellung umgehend (innert 24 Stunden) auf allfällige Schäden zu prüfen und festgestellte Schäden auf dem Lieferschein zu vermerken. Bei Meldungen nach Ablauf dieser Frist ist DON TRANSPORT nach eigenem Ermessen berechtigt, Entschädigungen für durch DON TRANSPORT verursachte Transportschäden zu leisten («Kulanzleistungen»). Ein Anspruch des Kunden auf Kulanzleistungen von DON TRANSPORT besteht nicht. DON TRANSPORT prüft Kulanzleistungen in jedem Schadensfall neu und unabhängig von früheren Entscheiden zu Kulanzleistungen.
6.4. Unterbleibt eine Prüfung des Kunden resp. Empfängers wird vermutet, dass allfällige Schäden an den Fahrzeugen nicht von DON TRANSPORT zu verantworten sind. Der Kunde ist verpflichtet, den Empfänger, der nicht Vertragspartner von DON TRANSPORT ist, auf die in Ziff. 6.3 enthaltenen Vorgaben aufmerksam zu machen.
6.5. DON TRANSPORT haftet nicht für die Einhaltung von Hersteller- oder Händlerinstruktionen zum Fahrzeugzustand (z.B. Zustand von Siegeln am Fahrzeug, Konformität von Fahrzeug mit internen Richtlinien des Händlers etc.), sofern DON TRANSPORT ihr bekannte Herstellervorgaben nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich verletzt.
6.6. Bei einer von DON TRANSPORT zu verantwortenden Beschädigung oder Zerstörung von Fahrzeugen des Kunden während des Transports durch DON TRANSPORT oder im Auftrag von DON TRANSPORT handelnden Transporteuren (Spedition) haftet DON TRANSPORT gegenüber dem Kunden maximal bis zur Höhe der für das Schadensereignis an DON TRANSPORT ausbezahlten Versicherungsleistung. Reine Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn etc.) sind in jedem Fall von der Haftung ausgeschlossen.
7. Ausführungs- und Lieferzeiten
7.1. Die effektiven Ausführungs- und Lieferzeiten können von den Angaben bei der Bestellung abweichen. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche ableiten.
7.2. Bei Verzögerungen informiert DON TRANSPORT den Kunden in angemessener Weise.
8. Preise
8.1. Es gelten die jeweils aktuellen Preise von DON TRANSPORT zum Zeitpunkt der Bestellung.
8.2. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich schweizerische Mehrwertsteuer.
8.3. Falls nicht anders vereinbart, basieren die Preise auf einem Dieselbasispreis von CHF 1.64 brutto (gemäss
ASTAG Treibstofftabelle nationale Transporte). Durchbricht der Dieselpreis die Bandbreite von -2%/+2%, erfolgt
eine Preisbereinigung.
8.4. Für Sonderausführungen ist ein Zuschlag gemäss aktueller Preisliste geschuldet.
9. Zahlung
9.1. Zahlungen sind grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
9.2. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% fällig. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
10. Haftungsbeschränkungen
10.1. Die Haftung von DON TRANSPORT ist soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
10.2. Insbesondere ist die Haftung für Schäden durch Wettereinflüsse, Dritte oder Elementarereignisse ausgeschlossen.
10.3. DON TRANSPORT bestimmt die Art der Entschädigung. Kosten für Ersatzvornahmen werden nur nach
vorgängiger Freigabe übernommen.
10.4. Bei Subunternehmern haftet DON TRANSPORT nur für sorgfältige Auswahl und Überwachung.
11. Datenbearbeitung
11.1. DON TRANSPORT bearbeitet Personendaten zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung und kann diese an Dritte weitergeben.
11.2. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.
11.3. Mit der Bestellung willigt der Kunde in die Bearbeitung und Weitergabe der Daten ein.
11.4. Juristische Personen müssen ihre Mitarbeitenden über die Datenbearbeitung informieren und Einwilligungen einholen.
11.5. Der Kunde hat Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. DON TRANSPORT kann die AGB jederzeit ändern. Es gilt die aktuelle Version.
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen gültig.
12.3. Änderungen und Ergänzungen sind nur schriftlich gültig.
12.4. Gerichtsstand ist der Sitz von DON TRANSPORT. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
12.5. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen (z.B. CISG).